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Chris Brown: Rihanna kam mit zur Anhörung
07.02.2013 - 08:30 Uhr
Rihanna (24) begleitete Chris Brown (23) zu seiner Anhörung.
Die Inselschönheit ('Diamonds') saß bei Gericht direkt hinter dem Rapper ('Look at Me Now'), dem vorgeworfen wird, bezüglich seiner Sozialstunden gelogen zu haben. 2009 hatte der Musiker seine Wieder-Freundin verprügelt und schlimm zugerichtet, woraufhin er zu fünf Jahren Bewährung und 180 Sozialstunden verdonnert worden war. Jetzt sind die beiden anscheinend wieder ein Paar und laut 'X17 Online' soll Rihanna die Nacht vor der Anhörung im Haus des Künstlers verbracht haben.
Auch seine Sozialstunden will Brown abgeleistet haben, eine polizeiliche Bestätigung attestiert ihm sogar 202 absolvierte Stunden. Die Staatsanwaltschaft von Los Angeles hatte jedoch vor Gericht eine Beschwerde eingelegt, weil die Belege angeblich gefälscht seien. Gegen diesen Vorwurf hatte sich Brown gestern verteidigen wollen, stattdessen vertagte sich das Gericht auf den 5. April. Der Richter benötige mehr Zeit, um sich die Beweise anzuschauen. Dem Sänger wurde auferlegt, sich innerhalb von 48 Stunden mit seinem Bewährungshelfer zu treffen.
'Tmz.com' berichtet, dass Brown und Rihanna den Gerichtssaal anschließend "Arm in Arm" verlassen hätten, und ein Augenzeuge will gesehen haben, dass die Künstlerin ihren Freund anlächelte und versucht habe, ihn aufzumuntern.
Der Rechtsbeistand des Sängers, Mark Geragos, reichte unterdessen als Reaktion auf die Vorwürfe gegen seinen Klienten ebenfalls Papiere vor Gericht ein. Darin sollen unwiderlegbare Beweise enthalten sein, dass der Sänger seine gemeinnützige Arbeit in vollem Umfang und darüber hinaus verrichtet habe. Außerdem bestreitet der Anwalt die Aussage der Staatsanwaltschaft, dass "kein Mensch" Brown je beim Arbeiten miterlebt hätte. Geragos führt als Zeugen den stellvertretenden Polizeichef von Richmond, Virginia, an, der den Star in den Polizei-Stallungen "sehr hart arbeiten" gesehen habe.
Die Polizeistation, in der Chris Brown Sozialstunden abgeleistet haben soll, gab jedoch zu, den Star höchstens bei zehn Gelegenheiten beaufsichtigt zu haben.
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