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Chris Brown: Widerruf der Bewährung

17.12.2013 - 08:30 Uhr

Die Bewährungsstrafe von Chris Brown (24) wurde widerrufen - einzig seine Therapie rettete ihn vor dem Knast. 

Der Musiker ('Don't Wake Me Up') wurde im Oktober wegen Körperverletzung festgenommen, nachdem er angeblich einen Mann in Washington D.C. geschlagen hat. Später wurde die Anklage auf ein geringfügiges Vergehen herabgestuft.

Laut 'Tmz' könnte der jüngste Straftatbestand den Popstar trotzdem bald ins Gefängnis bringen, da der Richter James R. Brandlin Browns Bewährung am Montag in Los Angeles aufgehoben hat. Während des Prozesses sagte Brandlin, dass es genügend Beweise für Browns gesetzwidriges Verhalten während der Auseinandersetzung geben würde. Unter den Bedingungen seiner Bewährung - die er 2009 auferlegt bekam, da er seine Freundin Rihanna (25, 'Diamonds') krankenhausreif schlug - muss der Star aber zu jeder Zeit das Gesetz befolgen, um nicht hinter Gittern zu landen. 

Doch noch ist Chris Brown auf freiem Fuß: Der Widerruf der Bewährung hat noch keine direkten Folgen für ihn, da der Richter der Meinung war, dass der Sänger lernen sollte, sein Verhalten selbst zu kontrollieren. Die Aggressionsbewältigungs-Therapie, die Brown derzeit macht, sei ein Schritt in die richtige Richtung. Ein Bericht, der 'Tmz' vorliegt, deutete darauf hin, dass der Musiker an wöchentlichen Sitzungen sowie an einem zwölfstündigen Kurs teilnahm, "um Teambildungs-Fähigkeiten und Vertrauen aufzubauen." 

Außerdem wurde dem Hit-Lieferanten auferlegt, dass er kein medizinisches Marihuana konsumieren dürfe, wie die Publikation berichtete. Ärzte sollen ihn den Cannabis-Gebrauch bis auf Weiteres untersagt haben und behandeln den Star mit "Psychopharmaka". Dadurch habe sich seine Fähigkeit, sich "emotional zu regulieren", stark verbessert. 

Eine weitere Anhörung ist für den 10. Februar angesetzt und dann will der Richter entscheiden, ob der Musiker ins Gefängnis muss. 

Die 'Associated Press' berichtete indes, dass Chris Brown immer noch seine vorgeschriebenen 1.000 Stunden von gemeinnützigem Dienst von seiner Verurteilung aus dem Jahr 2009 vollenden muss - belegen kann er angeblich bis jetzt nur 60 Stunden. 

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