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Der Antrag von Miley Cyrus, die Klage wegen des Liedes Flowers fallen zu lassen, stößt beim Richter auf einhellige Ablehnung

11.03.2025 - 18:00 Uhr

Die in der Musikwelt etablierte, stets kontroverse Miley Cyrus stieß mit ihrem Antrag, die vorliegende Klage im Zusammenhang mit dem Hiterfolg 'Flowers' fallenzulassen, auf absolute Ablehnung beim zuständigen Richter.

Dieser Fall wirft wieder einmal ein Licht auf die teils komplexen Fragen des Musikurheberrechts sowie die Kontroversen, die sich daraus ergeben können.

Miley Cyrus, die 32-jährige Popsängerin, steht aufgrund des Vorwurfs der Urheberrechtsverletzung am Pranger. Sie wird mit dieser Anschuldigung von der Firma Tempo Music Investments konfrontiert. Diese haben den Megaseller des Jahres 2023 genau unter die Lupe genommen und erhoben schwere Vorwürfe gegen Cyrus. Es wird behauptet, dass Cyrus die komplette Melodie, die Harmoniestruktur und sogar den Refrain von Bruno Mars' Hit 'When I Was Your Man' aus dem Jahr 2012 für ihren Song 'Flowers' verwendet hat. Interessanterweise hat Tempo Music eine finanzielle Beteiligung an dem Bruno Mars Hit und ist daher ein direkt Betroffener dieses möglichen Verstoßes gegen das Urheberrecht.

Bei einer Anhörung am Montag, dem 10. März, erklärte Bezirksrichter Dean D. Pregerson, dass Tempo Music Investments völlig gerechtfertigt ist, seine Anschuldigungen geltend zu machen und die Klage weiter zu verfolgen. Der Richter wies mit seiner entschlossenen Haltung den versuchten Abwehrversuch von Cyrus zurück und stellte das Recht von Tempo Music auf den Schutz seines geistigen Eigentums über die Interessen der Beklagten.

Der Musikverlag 'Rolling Stone' zitierte Pregerson mit den Worten: "Wenn jemand kaufen will, was jemand besitzt, dann kaufen Sie das ganze Ding, und dazu gehört auch das Recht, dieses Eigentum gegen den Rest der Welt durchzusetzen - wenn Sie das nicht zulassen, dann verringern Sie den Wert dessen, was Sie verkaufen, bis zu dem Punkt, an dem es wertlos werden kann." Dieses Zitat wirft ein Schlaglicht auf die Auffassung des Richters in Bezug auf das Urheberrecht und den Schutz geistigen Eigentums in der Musikbranche.

Es wurden jedoch keine unmittelbaren Maßnahmen ergriffen, da der Richter den Antrag auf Ablehnung der Klage, den der Anwalt von Miley Cyrus, Peter Anderson, eingereicht hatte, nach dessen Präsentation eines Arguments, das sich auf frühere Fälle des Mitbesitzes von Mitautoren bezog, abgelehnt hatte. Im November hatte Anderson argumentiert: "Der Kläger [sagt] unmissverständlich, dass er seine beanspruchten Rechte am 'When I Was Your Man'-Urheberrecht nur von einem der vier Co-Autoren dieser Musikkomposition erhalten hat. Das ist ein fataler und unheilbarer Mangel in der Klage des Klägers." Fast scheint es, als hätte dieser knifflige Fall gerade erst begonnen.

Quelle: BANG Media International

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