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Der Wendler gewinnt Namensstreit!
15.03.2012 - 05:40 Uhr
Düsseldorf - "Der Wendler" darf sich auch weiterhin "Der Wendler" nennen. Ein Sänger mit dem Namen Frank Wendler hatte Klage gegen den Schlagerbarden Michael Wendler eingereicht.
Er hatte erreichen wollen, dass dieser seinen Künstlernamen ablegen muss. Das Landgericht Düsseldorf gab nun aber dem "Wendler" Recht. Es erklärte in seinem Urteil: es bestehe keine Verwechslungsgefahr. Michael Wendler trete seit 1998 unter seinem Künstlernamen auf, habe 15 Alben herausgebracht und fülle große Konzerthallen. Deshalb, so das Gericht, stünden ihm die Rechte an dem Begriff "Der Wendler" zu.
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