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Dr. Conrad Murray: Prozess ist beschlossene Sache
12.01.2011 - 08:30 Uhr
Ohne wenn und aber: Dr. Conrad Murray (57) muss sich wegen der angeblich fahrlässigen Tötung Michael Jacksons (✝ 50) vor Gericht verantworten.
Der Kardiologe soll dem Popstar ('Thriller') in der Nacht vom 25. Juni 2009 eine tödliche Dosis des Narkosemittels Propofol gespritzt haben. Dies bestreitet er allerdings.
Seit Anfang Januar verhörte Richter Michael Pastor über 20 Zeugen, um zu klären, ob Murray sich der fahrlässigen Tötung vor Gericht stellen muss. Gestern fiel das Urteil.
"Der Antrag der Verteidigung, einen Prozess abzuweisen, wird abgelehnt. Ich glaube, dass Conrad Murray sich der Anklage stellen sollte", erklärte der Richter.
Murrays Verteidiger Joseph Low setzt auf das Argument, Jackson hätte sich das Propofol selber gespritzt und nicht etwa von seinem Mandaten verabreicht bekommen.
"Ich glaube nicht, dass Conrad Murray für den Tod von Michael Jackson verantwortlich gemacht werden sollte, nur, weil er ihn nicht wiederbeleben konnte", sagte der Anwalt in seinem Schlussplädoyer. "Wenn es an der Zeit ist zu gehen, kann man manchmal nichts dagegen tun."
In den Augen des Rechtsmediziners Dr. Christopher Rogers ist es allerdings irrelevant, wer Michael Jackson das Propofol verabreichte. Für ihn trägt Dr. Murray als Arzt zu jedem Zeitpunkt die volle Verantwortung und hätte Jackson somit aufhalten müssen, als er sich das Mittel, das gewöhnlich bei Operationen verwendet wird, verabreicht hat.
"Basierend auf der Qualität der medizinischen Versorgung wurde ich es trotzdem fahrlässige Tötung nennen, sogar dann, wenn der Arzt Herrn Jackson das Propofol nicht verabreicht hat", sagte der Mediziner vor Gericht aus und erklärte seinen Vorwurf: "Wenn Propofol im Spiel war, hätte der Arzt auf die Auswirkungen vorbereitet sein müssen. Die Versorgung war minderwertig. Es hätten mehrere Vorkehrungen getroffen werden müssen."
Der nächste Gerichtstermin ist für den 25. Januar festgesetzt. Sollte Dr. Conrad Murray der fahrlässigen Tötung an Michael Jackson schuldig gesprochen werden, drohen ihm bis zu vier Jahren Haft.
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