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Erfolgsgeschichte: Ed Sheeran gewinnt Urheberrechtsverfahren um seinen Hit Thinking Out Loud

02.11.2024 - 13:14 Uhr

Es ist ein Sieg für Ed Sheeran, die britische Musik-Ikone: Dem mehrfachen Grammy-Gewinner ist es nach langem Hin und Her gelungen, eine Urheberrechtsbeschwerde, die ihn und seine langjährige Mitarbeiterin Amy Wadge seit letztem Jahr begleitete, erfolgreich abzuwehren.

Die Kontroverse wurde ausgelöst, als der Star und Wadge von einer Jury aus New York freigesprochen wurden, die sie vorgeworfen hatten, den musikalischen Stil von Ed Townsend und Marvin Gaye für ihren eigenen Song 'Thinking Out Loud' kopiert zu haben. Nach dem Freispruch warfen die Erben Townsends, der Mitautor des unvergessenen Hits 'Let's Get It On', Sheeran und Wadge vor, ihre Melodie plagiiert zu haben.

Structured Asset Sales, die teilweise Rechte an Townsend's Song besitzen, reichten als Reaktion darauf einen neuen Fall vor dem US-Berufungsgericht für den 2. Bezirk ein. Ihr Anliegen wurde jedoch abgewiesen, und ihre Beschwerde konnte nicht durchgesetzt werden. Laut 'Billboard', einem führenden Medium der US-amerikanischen Musikindustrie, entschied das Berufungsgericht, dass die beiden Lieder nur "grundlegende musikalische Bausteine" teilen. Diese Bausteine können jedoch nicht von einem einzelnen Songwriter beansprucht werden. Sie gelten als universell und können daher nicht einem bestimmten Künstler zugeschrieben werden.

Die Begründung des Gerichts war klar: "Die umstrittene Vier-Akkord-Progression, die in der Popmusik weit verbreitet ist, selbst in Verbindung mit einem synkopierten harmonischen Rhythmus, ist zu gut erforscht, um die Originalitätsschwelle zu überschreiten, die das Urheberrecht stellt. Ein zu weitreichender Schutz solcher grundlegenden musikalischen Elemente würde die Kreativität im Keim ersticken und das Ziel des Urheberrechts ad absurdum führen. "The Beatles, Bach, Beethoven: sie alle teilten ähnliche Akkordstrukturen und Melodien, dies zu bestreiten, wäre sinnlos und nachteilig für die Vielfalt und Weiterentwicklung der Musik.

Darüber hinaus stellte das Gericht eine entscheidende Unterscheidung zwischen den Stücken fest: "Weder die Melodie noch der Text von 'Thinking Out Loud' zeigen irgendeine Ähnlichkeit mit denen in 'Let's Get It On'. Es gibt klare und unbestreitbare Unterscheidungen zwischen ihnen. Auf dem Gebiet der populären Lieder weisen viele, wenn nicht die meisten Kompositionen eine gewisse Ähnlichkeit mit früheren Liedern auf. Eine ähnliche Akkordfolge und ein ähnlicher harmonischer Rhythmus können zwar einen ähnlichen Klang und ein ähnliches Gefühl erzeugen, aber das allein ist noch nicht ausreichend, um von einer Verletzung des Urheberrechts zu sprechen."

Dieses Urteil ist ein Triumph für Ed Sheeran und seine Karriere. Der Anwalt des britischen Stars, Donald Zakarin von der renommierten Anwaltskanzlei Pryor Cashman, äußerte sich optimistisch gegenüber 'Billboard': "Dieses Urteil bestätigt die Ablehnung jeglicher Ver­letzungs­an­sprüche durch die Jury in dem [früheren] Prozess, die festgestellt hat, dass Ed und Amy 'Thinking Out Loud' unabhängig erstellt haben." Es scheint, als hätte Ed Sheeran in dieser Rechtssache 'out loud' gedacht - und dabei Erfolg gehabt.

Quelle: BANG Media International

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