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Justin Bieber: Abscheuliches Verhalten
03.04.2013 - 10:00 Uhr
Justin Bieber (19) wird von Tierschützern scharf kritisiert, weil er sein 14 Wochen altes Kapuzineräffchen Mally auf Tour mitgenommen hat.
Der Sänger ('Boyfriend') war mit dem Tier nach München geflogen, um dort ein Konzert zu geben. Der Kanadier konnte an der Grenze nicht die nötigen Papiere für sein neues Haustier vorweisen und so beschlagnahmte der Zoll den Affen. Mally befindet sich nun in Quarantäne, während der Star seine Tour fortsetzt. Das kleine Äffchen hatte anfangs große Schwierigkeiten, sich an das Tierheim zu gewöhnen - es klammerte sich die ganze Zeit an ein Stofftier. Der österreichische Tierarzt Grabenwoeger nannte das Verhalten von Justin Bieber vor Reportern "abscheulich" und fuhr fort: "Diese Affen brauchen mindestens ein Jahr ihre Mutter und sollten von ihrer Familie umgeben sein. Dies sind Lebewesen, keine Promi-Accessoires wie Handtaschen. Überlegen Sie mal, wenn man ein menschliches Baby so auf eine Tournee mitbringen würde - würde das irgendjemand erlauben?"
Auch der Tierheimleiter Karl Heinz Joachim findet, dass Mally viel zu jung für die Reise war und es kein Wunder sei, dass das Tier Probleme habe. "Ich kann bestätigen, dass der Affe 14 Wochen alt ist und seiner Mutter weggenommen wurde, als er neun oder zehn Wochen alt war", berichtete der Deutsche gegenüber 'Central European News'. "Das ist viel zu früh. Die Leute, die sich um ihn gekümmert haben, hätten das wissen müssen - wir konnten ihn erst zum Essen bewegen, als wir ihm das Stofftier gaben, an das er sich festgehalten hat, als er zu uns gebracht wurde. Man sieht auch auf den Fotos von Bieber, dass sie ihn nur mit diesem Stofftier unter Kontrolle halten konnten." Der Kapuzineraffe würde jetzt aber essen, nachdem er sein Stofftier wieder hat. Joachim zeigte sich "schockiert" über das Schicksal des Affens.
Sollte Justin Bieber binnen vier Wochen nicht die nötigen Papiere für sein neues Haustier besorgen, wird das Kapuzineräffchen an einen Zoo abgegeben, denn in Deutschland ist das Halten eines einzelnen Affens verboten, da das nicht artgerecht ist.
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