Startseite » Musik » Musik News » Justin Bieber: Wird die Eierattacke als Straftat behandelt?
Justin Bieber: Wird die Eierattacke als Straftat behandelt?
07.02.2014 - 12:13 Uhr
Los Angeles - Für Justin Bieber reißt der Ärger mit dem Gesetz im Moment einfach nicht ab.
Die Eierattacke, bei der der Teenie-Star einem Nachbarn einen Schaden von rund 20.000 Dollar zugefügt haben soll, könnte nicht als Vergehen, sondern als Straftat gewertet werden. Das fordert laut "Tmz.com" jedenfalls die zuständige Staatsanwaltschaft. Sie ließ verlauten: "Das Sheriff Department von L.A. hat den Justin-Bieber-Fall gerade an das County Department weitergegeben und die empfehlen wärmstens eine Verurteilung, bei der die Eierattacke als Straftat wegen Vandalismus behandelt wird." Und auch die ermittelnden Polizisten sind sicher, dass die Beweise für eine Anklage wegen einer Straftat ausreichen. Sollte sich das bewahrheiten, stehen Bieber harte Zeiten bevor. Während ein Vergehen mit einer Maximalstrafe von einem Jahr Haft und rund 10.000 Dollar Strafe geahndet wird, drohen ihm bei einer Straftat rund drei Jahre Haft und eine Geldstrafe von bis zu 40.000 Dollar.
Justin Bieber soll Anfang Januar Eier auf das Haus seines Nachbarn in Los Angeles geworfen haben. Mitte des Monats durchsuchte die Polizei daraufhin das Anwesen des Sängers, um Beweise sicherzustellen. (Fan-Lexikon berichtete)
Artikel teilen: