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Madonna: Kein Verfahren wegen Kreuzigung
21.08.2006 - 14:30 Uhr
Düsseldorf - Madonna erwartet in Deutschland kein Strafverfahren.
Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hatte die Bühnenshow der Diva heftig kritisiert. Aus diesem Grund beobachteten Beamte ihren Auftritt am gestrigen Abend (20.08.) ganz genau. Ein Sprecher teilte jetzt aber mit, die Darstellung von Madonna am Kreuz sei zwar äußerst provokativ, strafbar sei sie aber nicht.
Im Vorfeld der gestrigen Show wurde Madonna für ihre Darstellung am Kreuz heftig kritisiert. Es hieß, sie würde Gotteslästerung betreiben. Nicht nur die Kirche in Deutschland meldete sich zu Wort, auch in Italien und Russland erhoben Kirchensprecher Einspruch.
Madonna wird noch eine Show in Deutschland absolvieren. Sie tritt morgen (22.08.) in Hannover auf.
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