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Madonna & die kuriose Wohnungsklausel
03.12.2018 - 17:25 Uhr
New York - Das hat sich Madonna sicher anders vorgestellt.
Über drei Jahre wurde vor Gericht gestritten und jetzt ist klar - der Erfolg bleibt aus! Madonna versuchte eine Klausel im Mietvertrag ihrer New Yorker Wohnung anzufechten und biss beim Richter auf Granit. Doch worum geht's konkret? Ganz einfach: Besagte Klausel verbietet, dass jemand die Wohnung beziehen darf, wenn die Queen of Pop nicht anwesend ist. Also zusammengefasst: Keine Madonna, leere Wohnung. Weder Angestellte, noch Familie und Freunde dürfen die 7,3 Millionen Dollar teure Bude bewohnen. Wie "Page Six" weiter berichtete, habe Madonna schlicht den Zeitraum verpasst, an dem es rechtlich möglich gewesen wäre, gegen die Klausel vorzugehen. Bei der Vertragsanpassung vor vier Jahren hätte das nämlich passieren sollen. Da half auch das Argument ihrer Anwälte nicht. Die plädierten: "Die Klägerin ist als weltbekannte Künstlerin, Bühnenstar und Sängerin permanent auf Welttournee."
In letzter Zeit zeigte sie sich allerdings bei einer Auszeit mit der Familie. (Fan-Lexikon berichtete)
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