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P. Diddy: doch kein Gerichtstermin wegen Körperverletzung
25.07.2007 - 07:15 Uhr
Los Angeles - P. Diddy muss sich nun doch nicht wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten.
Der Grund: Es gibt nicht genügend Beweise, um eine Verhandlung in Gang zu bringen. Dem Rapper wurde vorgeworfen, er sei bei der vergangenen Oscar-Party im Februar handgreiflich geworden. Wie die amerikanische Zeitung "New York Post" berichtet, hat das zumindest Gerald Rechnitzer behauptet. Der Mann wirft dem Musiker vor, er habe "ihn absichtlich, vorsätzlich und unrechtmäßig angegriffen, verletzt und geschlagen". Doch auf den geforderten Schadensersatz muss Rechnitzer jetzt wohl verzichten. Ein Sprecher erklärte: "Es gab nicht genügend Beweise."
P. Diddy soll bei der Oscar-Party im Februar mit der Freundin von Gerald Rechnitzer geflirtet haben. Als der Mann Diddy zur Rede gestellt hat, soll der vollkommen ausgerastet sein. Rechnitzer hat im März Klage eingereicht und Schadensersatz gefordert. (Fan-Lexikon berichtete)
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