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P.Diddy: Verlag zieht Klage gegen ihn Zurück
13.07.2005 - 07:02 Uhr
New York - Rap-Star P. Diddy und der Verlag Random House haben sich friedlich geeinigt.
Presseberichten zufolge zog der Verleger seine Klage gegen den Us-Musiker zurück. Das Unternehmen wollte Sean Combs, so sein bürgerlicher Name, auf 300-tausend Dollar, umgerechnet rund 245-tausend Euro, verklagen. Grund: P. Diddy hatte dem Verlag eine Biografie versprochen, die er aber nie geschrieben hatte. Der Verlag rechnete damit, mit dem Buch ein gutes Geschäft zu machen und zahlte dem Rapper daher eine entsprechend hohe Gage. Weil das Werk aber nicht zustande kam, gab es auch kein Geld für Random House und somit reichte der Verlag im Februar beim Obersten Gericht in Manhattan Klage ein. Verlags-Sprecher Stuart Applebaum sagte dazu: "Die Sache ist freundschaftlich geklärt worden." Einen Kommentar von Seiten des Rappers gibt es nicht. Auch ist nicht klar, ob P. Diddy seine gezahlte Gage in irgendeiner Form zurück gezahlt hat.
1998 unterschrieb Combs einen Vertrag bei Random House. Darin hieß es, er werde zusammen mit Mikal Gilmore seine Biografie schreiben. Am 15. Dezember 1999 sollte das fertige Skript auf dem Tisch liegen. Anfang 2000 erinnerte der Verlag den Rapper an seine Pflichten. Die Gage, die sie P. Diddy vorab gezahlt hatten, forderten sie wieder zurück. Doch der Musiker habe auf mehrmalige Mahnungsschreiben nicht reagiert. Im Februar 2005 reichte Random House letztlich Klage ein (Fan-Lexikon berichtete).
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