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Rechtsstreit um posthumes Album von Michael Jackson
28.08.2018 - 13:30 Uhr
Los Angeles - Michael Jackson hat nach seinem Tod ein unglaubliches Vermächtnis hinterlassen.
Und genau das führt jetzt zu mächtigem Streit. Sony Music und The Jackson Estate werden in den USA von einem Fan verklagt, drei Songs auf dem 2010 erschienenen Album "Michael" veröffentlicht zu haben, auf denen nicht der King of Pop selbst, sondern ein Imitator zu hören sei. Vera Serova, so der Name der jungen Dame, vermutet eine Verschwörung und geht jetzt gerichtlich gegen das Unternehmen vor. Jetzt hat die Plattenfirma gegenüber "Variety" ein Statement veröffentlicht. Darin heißt es die Lieder "Breaking News", "Monster" und "Keep Your Head Up" sollen ein Jahr vor dem Tod Jacksons aufgenommen worden sein, um später auf dem ersten posthumen Album der Pop-Legende platziert zu werden, das alleine in der ersten Woche 85.000 Kopien verkaufte. Serova hat die Hilfe eines forensischen Klanganalysten beansprucht, um die Stimmen zu vergleichen. Der britischen "Mirror" hat die Einschätzungen des Analysten veröffentlicht. Folglich gehöre die Stimme auf den fraglichen Aufnahmen "sehr wahrscheinlich nicht zu Michael Jackson".
Sony erklärte vergangene Woche vor einem Gericht in den USA, dass der Sachverhalt überhaupt nicht zur Debatte stehen sollte. Schließlich sei es ihnen erlaubt, die Musik unter dem Namen Michael Jackson zu verkaufen, selbst wenn er eigentlich gar nicht auf den Songs zu hören ist. Verschiedene Medien berichteten daraufhin, dass Sony zugegeben habe, dass Michael Jackson die Songs nicht gesungen habe.
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