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Vor Gericht: Polizei hat keine Chance gegen Dieter Bohlen
09.02.2006 - 06:55 Uhr
Hamburg - Pop-Titan Dieter Bohlen hat vor Gericht gegen einen Polizisten gewonnen.
Wie die "Bild" berichtet, ging es um einen Vorfall im Oktober 2005. Bohlen hatte seinen Bmw Z8 in Hamburg regelwidrig auf dem Bürgersteig geparkt, weil seine schwangere Ehefrau Estefania etwas aus einem Geschäft holen wollte und nicht mehr so gut zu Fuß war. Bohlen sagte dazu: "Plötzlich hielt hinter mir ein Streifenwagen. Ein Polizist, eine Polizistin. Er hat mir dann ein Strafmandat geschrieben. Ich hab so was gesagt wie: 'Ach manno, meine Frau ist doch schwanger.'" Der Polizist erstattete Anzeige wegen Beamtenbeleidigung, in der es sogar um "obszöne Handbewegungen" ging. Die Staatsanwaltschaft beantragte Strafbefehl gegen Bohlen. Der wurde allerdings erst vom Amtsgericht, dann vom Hamburger Landgericht abgelehnt. In der Begründung des Gerichts heißt es: "Ein Nachweis etwaiger vorgenommener obszöner Handbewegungen und anderer ehrverletzender Äußerungen ist nicht zu erbringen."
Übrigens: Was blieb, war der Vorwurf, Bohlen habe den Polizisten in dem Satz: "Wenn dir das Spaß macht, musst du das eben tun" geduzt und somit beleidigt. Doch auch hier wollten die Richter dem Staatsanwalt nicht folgen. Das möglicherweise geschehene Duzen des Polizeibeamten sei "unter Beachtung aller Begleitumstände" nur als "Unhöflichkeit ohne ehrverletzenden Inhalt" zu werten. Schließlich duze Dieter Bohlen ja ohnehin jedermann - auch öffentlich.
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