Startseite » Musik » Musik News » Amy Winehouse: gerichtsmedizinische Untersuchung unzulässig!
Amy Winehouse: gerichtsmedizinische Untersuchung unzulässig!
01.02.2012 - 14:16 Uhr
London - Die Behörden rollen den Todesfall Amy Winehouse noch einmal auf.
Laut der britischen Zeitung "The Sun" wird die Todesursache der Sängerin jetzt auf ein Neues untersucht, nachdem Zweifel über die Rechtmäßigkeit der gerichtsmedizinischen Ergebnisse aufgekommen sind. Der zuständige Leichenbeschauer Dr. Andrew Scott Reid soll seine Gattin Suzanne Greenaway zur stellvertretenden Assistentin ernannt haben, obwohl diese angeblich nicht den strengen Richtlinien für die Ernennung zur offiziell anerkannten Rechtsmedizinerin gerecht wurde. Aus diesem Grund sei Greenaway im November letzten Jahres auch von ihrem Job zurückgetreten. Dies bringt allerdings mit sich, dass das gesamte medizinische Ergebnis über Winehouse' Todesursache illegal ist. Da sich die Angelegenheit aber auf einen formellen Fehlschluss beläuft, wird von einer Exhumierung Winehouse' abgesehen. Dr. Reid sagte letzte Nacht: "Im November ist klar geworden, dass mir bei der Ernennung meiner Assistentin ein Fehler unterlaufen ist. Ich bin davon überzeugt, dass alle gerichtlichen Untersuchungen des Falles ihre Richtigkeit haben, entschuldige mich aber für die Bestürzung, die dieser Vorfall möglicherweise verursacht hat."
Amy verstarb am 23. Juli letzten Jahres an einer Alkoholvergiftung. Die Sängerin wurde nur 27 Jahre alt. (Fan-Lexikon berichtete)
Artikel teilen:
Mehr News zum Thema
- Amy Winehouse: Neue Untersuchung im Januar
- Vanessa Kirby: Der film Napoleon wird eine tiefgehende Untersuchung der Psyche des berühmten französischen Kaisers darstellen
- Anschlag bei Ariana Grande-Konzert: Untersuchung gestartet
- Untersuchung: Songtexte werden aggressiver
- George Michael: Erneute Untersuchung
- Nicki Minaj: Untersuchung wegen Einbruch hat begonnen