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Dieter Bohlen: mit Polizei per Du
08.02.2006 - 03:41 Uhr
Hamburg - Dieter Bohlen darf Polizisten in Zukunft ganz offiziell duzen. Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, erteilte das Langericht Hamburg dem Produzenten diese Erlaubnis.
Hintergrund: Bohlen musste vor kurzem wegen Beamtenbeleidigung vor Gericht erscheinen. Er hatte zu einem Polizisten, der ihm einen Strafzettel wegen Falschparkens geben wollte, gesagt: "Wenn dir das Spaß macht, musst du das wohl tun." Der Beamte zeigte ihn daraufhin an. Doch das Landgericht wies die Klage ab. Begründung: "Das Duzen des Polizeibeamten ist unter Berücksichtigung des Umstands, dass Herr Bohlen augenscheinlich ein gleiches Verhalten bei öffentlichen Auftritten an den Tag legt und das Duzen zu seinen normalen Umgangsformen gehört, nur als Unhöflichkeit ohne ehrverletzenden Inhalt zu werten."
Übrigens: Dieter Bohlen feierte gestern (07.02.) seinen 52. Geburtstag. Für seine lockeren und teilweise bösen Sprüche ist der Produzent bekannt.
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