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Jürgen Drews: Urheberrechts-Streit geht in die Zweite Runde
04.07.2006 - 13:09 Uhr
Bielefeld - Jürgen Drews muss sich möglicherweise demnächst vor Gericht verantworten.
Es geht um eine Klage gegen den Schlagerstar, die eigentlich 2004 abgewiesen wurde, so Medienberichte. Damals hatte eine Hausfrau aus Herne behauptet, sie sei die Autorin von Drews Hit-Song "Irgendwann, irgendwo, irgendwie..." und verlangte entsprechende Tantiemen. Jetzt will die 53-Jährige einen neuen Zeugen gefunden haben und erneut vor Gericht ziehen. Oberstaatsanwalt Harald Krahmüller dazu: "Wir müssen uns damit befassen, wenn wir neue Informationen bekommen, die nicht völlig abwegig sind." Weitere Einzelheiten sind nicht bekannt.
2004 behauptete die namentlich nicht bekannte Hausfrau aus Herne, sie sei die Autorin von Jürgen Drews Song "Irgendwann, irgendwo, irgendwie...". Ihrer Aussage zufolge, habe sie dem Sänger 1986 den Song gegen eine Quittung überlassen. 1989 landete der Musiker damit einen Hit. Drews behauptete allerdings vor Gericht, das Lied stamme aus der Feder des Komponisten Jean-Pierre Valance. Wegen mangelnder Beweise und unglaubwürdiger Zeugenaussagen lehnte das Gericht die Klage der Frau ab.
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