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Kanye West: Glück gehabt!
28.09.2008 - 09:47 Uhr
Los Angeles - Kanye West kommt mit einem blauen Auge davon.
Der Rapper muss sich nicht wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten. West hatte am Flughafen von Los Angeles einen Paparazzo angegriffen. Trotzdem will die Staatsanwaltschaft in diesem Fall nicht wegen eines Verbrechens - und das wäre Körperverletzung - ermitteln. Allerdings könnte Kanye West wegen eines einfachen Deliktes, zum Beispiel Sachbeschädigung, angeklagt werden.
Kanye West war am 11. September völlig ausgerastet. Am Flughafen von Los Angeles ging er auf einen Fotografen los. West zerschmetterte dessen Kamera und vermöbelte den Paparazzo zusammen mit seinem Bodyguard. Ihm wurde bislang mutwillige Sachbeschädigung und Körperverletzung vorgeworfen. (Fan-Lexikon berichtete)
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