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Pussy Riot: Verteidigung bereitet Berufungsverfahren vor
19.08.2012 - 09:26 Uhr
Moskau - Bleibt "Pussy Riot" das Straflager erspart? Schon am Freitag (17.08.), direkt nach der Urteilsverkündung, war klar, dass die Verteidigung in Berufung gehen will.
Einer der Anwälte sagte, man werde gegen jedes unfaire Urteil vorgehen. Und nur die Freilassung sei ein faires Urteil. Nun weiß man, so die "Bild", dass das Gericht bis Dienstag (21.08.) eine schriftliche Urteilsbegründung herausgeben muss, danach will die Verteidigung sofort reagieren. Bis das Berufungsverfahren abgeschlossen ist, bleiben die drei jungen Frauen also in U-Haft. Zudem wird spekuliert, man könne das Urteil von zwei Jahren Straflager vielleicht auf ein Jahr absenken. Woran der Gatte von Nadezhda Tolokonnikova nicht glaubt. Er erklärte, er sei sich sicher, seine Frau werde in ein Straflager nach Russland gebracht.
"Pussy Riot", das sind Nadeschda Tolokonnikova, Maria Alechina und Jekaterina Samuzewitsch, am Freitag (17.08.) zu zwei Jahren Haft verurteilt. Damit folgte das Gericht weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre Haft wollte. Weil die drei Frauen seit Februar in U-Haft sitzen, wird ihnen diese Zeit angerechnet. Sie müssen also "nur" eineinhalb Jahre ihrer Strafe verbüßen. "Pussy Riot" wurden wegen "Rowdytums aufgrund religiösen Hasses" verurteilt. (Fan-Lexikon berichtete)
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