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Amy Winehouse: Berufung wegen Geldstrafe
02.11.2007 - 06:23 Uhr
Oslo - Amy Winehouse will gegen ihre Geldstrafe wegen Drogenbesitzes vorgehen.
Der Grund: Nach norwegischem Recht wird bei Annahme einer Geldbuße automatisch auch eine Schuld eingestanden. Laut aktuellen Medienberichten sagte Ole Kvelstad, der Anwalt von Winehouse, dies habe seine Mandantin nicht gewusst. Zudem soll Winehouse ohne Rechtsbeistand vernommen worden sein, damit habe sie nicht verstanden, was sie eigentlich unterschrieben habe. Die Polizei in Oslo wies die Vorwürfe allerdings umgehend zurück und erklärte, der Sängerin sei von einem Englisch sprechenden Beamten vernommen worden, dieser habe ihr die Folgen einer Geldstrafe eingehend erklärt.
Amy Winehouse und ihr Ehemann Blake Fielder-Civil waren am 18. Oktober in Bergen, Oslo festgenommen worden. Nachdem man im Hotelzimmer der beiden Marihuana fand, wurden sie für eine Nacht inhaftiert. Um frei zu kommen, zahlten Winehouse und Fielder-Civil eine Geldbuße von 500 Euro. (Fan-Lexikon berichtete)
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