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Beyoncé: Songschreiberin reicht Klage ein
14.07.2005 - 09:00 Uhr
Houston - Pop-Star Beyoncé Knowles muss sich wegen ihres Songs "Baby Boy" vor Gericht verantworten.
Wie der Online-Dienst "FemaleFirst.co.uk" berichtet, wird die Sängerin von einer Songschreiberin aus Minneapolis im Us-Bundesstaat Minnesota verklagt. Die Songwriterin Jennifer Armour behauptet, dass die Sängerin den Song von ihrem Lied "Got A Little Bit Of Love For You" abgekupfert habe. Daher reichte sie vergangenen Dienstag (12.07.) in Houston, Texas Klage gegen Beyoncé ein, wegen Verletzung des Copyrights. Armour habe versucht den Song im März 2003 zu verkaufen. So sei er dann wohl in die Hände der Musikerin geraten. Am 28. Oktober diesen Jahres findet die Anhörung zu dem Fall statt.
Den Song "Baby Boy" hat Beyoncé zusammen mit Sean Paul aufgenommen. Er kam im Juli 2003 in den Handel. Das Lied stammt aus ihrem Album "Dangerously In Love".
Für das Album "Dangerously In Love" erntete Beyoncé viel Lob. Unter anderem wurde sie mit dem Billboard Award 2003 als R'n'B-Newcomerin ausgezeichnet. Auch räumte sie im vergangenen Jahr gleich fünf Grammys ab, zum Beispiel in der Kategorie "Best Female R&B Vocal Performance" für "Dangerously In Love" (Fan-Lexikon berichtete).
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