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Dr. Dre siegt vor Gericht
21.04.2011 - 14:23 Uhr
Los Angeles - Dr. Dre behält in einem Rechtsstreit mit seinem früheren Plattenlabel die Oberhand.
Ein US-Gericht entschied jetzt, dass die erneute Veröffentlichung des Dr.-Dre-Albums "The Chronic" als Download-Version nicht rechtens war. Hierfür wäre das Einverständnis des Rappers nötig gewesen. Das Label "Death Row Records" und Dre schlossen 1996 einen Vertrag, der die Bedingungen für die weitere Verwendung seiner Songs regelte. Die Musik des Rappers durfte von der Plattenfirma nur in der Form wieder veröffentlicht werden, in der sie bis dahin erschienen war. "The Chronic" kam erstmals 1996 heraus - natürlich als CD; Downloads gab es damals noch gar nicht. Also hätte das Werk ausschließlich als CD ein zweites Mal veröffentlicht werden dürfen - nicht aber als digitales Album. Welche Entschädigungssumme Dr. Dre erhält, ist noch nicht klar. Hierüber muss das Gericht erst noch entscheiden.
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