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George Michael: Gefahr für sich selbst
24.09.2010 - 08:30 Uhr
Kommt nicht klar: George Michael (47) befindet sich im Gefängnis unter besonderer Aufsicht, weil befürchtet wird, er könnte sich etwas antun.
Der Sänger ('Freedom') wurde vergangene Woche zu acht Wochen Gefängnis verurteilt, nachdem er sich schuldig bekannte, Hasch besessen zu haben und unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Auto gefahren zu sein. Zunächst saß er seine Strafe im Petonville-Knast in London ab, wo er zu seiner eigenen Sicherheit in den Trakt für 'Gefährdete Gefangene' saß, bevor er ins Highpoint-Gefängnis in Suffolk überführt wurde.
Berichten zufolge waren die Angestellten des Gerichts so besorgt wegen Michael, nachdem er nach Suffolk gebracht wurde, dass sie die Gefängniswärter aufforderten, ihn im Auge zu behalten. Den Rest seiner Haftzeit wird er unter ganz genauer Beobachtung stehen.
"Eine Selbstverletzungs-Warnung wird normalerweise hinzugefügt, wenn der Gefangene gegenüber dem Sicherheitspersonal Anlass gibt, sich um seinen Geisteszustand zu sorgen", erklärte ein Insider gegenüber der britischen Zeitung 'Sun'. "Falls Michael ihnen gesagt hat, er käme mit der Gefängnisstrafe nicht zurecht und Zeichen eines Nervenzusammenbruchs zeigte, würde ein Selbstverletzungs- und Suizid-Alarm sofort eingeschaltet werden."
Der Künstler wurde am Highbury-Corner-Amtsgericht in London verurteilt, wo der Alarm zum ersten Mal angesetzt wurde. Als er im Pentonville-Gefängnis ankam, wurde er von professionellen Medizinern untersucht. Ein Sprecher der Haftanstalt sagte, dass über individuelle Fälle nicht gesprochen würde.
George Michael wurde wegen eines Zwischenfalls im Juli verurteilt, bei dem er bei London mit seinem Range Rover in einen Fotoladen krachte. Als die Polizei eintraf, erschien er nicht fahrtüchtig und musste sich später auf dem Polizeirevier einem Drogentest unterziehen. Zusätzlich zu seiner achtwöchigen Haftstrafe darf sich der Musiker fünf Jahre nicht hinters Steuer setzen und muss eine Geldstrafe entrichten.
George Michael unterließ es, gegen seine Strafe Berufung einzulegen.
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