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Michael Jackson: Arzt handelte verantwortungslos
20.10.2011 - 08:30 Uhr
Unfassbar: Michael Jackson (+50) wurde von seinem Leibarzt nicht richtig versorgt.
Der Prozess um den Tod des King of Pop ('Thriller') geht weiter und zuletzt wurde der Anästhesist Dr. Steven Shafer vom Gericht zum Tod des Stars befragt. Der Experte sagte aus, dass man den Musiker hätte retten können, doch sein Leibarzt habe verantwortungslos gehandelt.
Der Experte hat den Beipackzettel des starken Medikaments Propofol verfasst, an dem Michael Jackson starb, und beschuldigte nun Dr. Conrad Murray, er sei mehr ein Angestellter des Künstlers gewesen als dessen Arzt, der sich um die Gesundheit seines Patienten sorgte. "Wenn Murray sich wie ein Arzt verhalten hätte, dann hätte er Michael Jackson beim ersten Mal als dieser nach Propofol zum Schlafen verlangte, geantwortet: 'Du hast Schlafstörungen und musst von einem Experten untersucht werden. Ich gebe dir gar nichts'", erklärte der Fachmann. Dr Shafer listete zudem noch einige Fehler auf, die Dr. Murray am Todestag des Stars unterlaufen waren.
Er hätte dem Sänger niemals das Medikament im Schlafzimmer ohne die nötigen Kontrollinstrumente geben dürfen, zudem sei Propofol kein Mittel gegen Schlafstörungen. Außerdem hätte er den leblosen Körper zur Reanimation auf eine harte Unterlage betten müssen und nicht mit einer Hand auf die Brust drücken, während der Patient im Bett lag. Weiter hätte er sofort die Rettung verständigen müssen und nicht erst den Assistenten des Superstars.
"Das ist so unerhört, dass ich es kaum begreifen kann", schüttelte der Experte den Kopf. "Du hast einen Patienten mit einem Herzstillstand und du sprichst jemandem eine Nachricht aufs Band? Das ist absolut unentschuldbar. Dr. Murray hatte keine Ahnung, was er da tat."
Dr. Shafer wird seine Aussage morgen fortsetzen und die Verteidigung wird darauf ihre eigenen Zeugen vorstellen, unter anderem auch einen Narkose-Experten.
Nächste Woche soll die Beweisaufnahme dann abgeschlossen sein. Dem Leibarzt von Michael Jackson drohen bis zu vier Jahre Haft und der Entzug seiner Zulassung als Arzt.
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