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Prozess: Dieter Bohlen verliert gegen Thomas Anders
17.06.2005 - 04:04 Uhr
Berlin - Pop-Titan Dieter Bohlen hat den Rechtsstreit mit seinem früheren "Modern Talking"-Partner Thomas Anders endgültig verloren.
Medienberichten zufolge, wies das Berliner Kammergericht die Berufung des Pop-Produzenten heute (17.06.) zurück. Eine erneute Revision wird nicht zugelassen. Gegen das Verbot könne Bohlen aber in Karlsruhe Beschwerde einlegen. Das Gericht hatte Textpassagen aus Bohlens Buch "Hinter den Kulissen" verboten. Darin bezichtigte er Anders, auf einer gemeinsamen Tournee im Jahr 2002 Gelder in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Auf Grund unwahrer Behauptungen seien die Persönlichkeitsrechte von Anders verletzt worden, entschied das Gericht. Falls Bohlen die gerichtlich untersagten Behauptungen über seine Us-Tournee mit Anders wiederholen würde, müsse er bis zu 250-tausend Euro Ordnungsgeld zahlen oder bis zu sechs Monate ins Gefängnis. In der zweiten Auflage des Buches sind die umstrittenen Behauptungen bereits gestrichen.
Offen ist nun noch, wie der Rechtsstreit zwischen den beiden Musikern um das von Anders verlangte Schmerzensgeld ausgeht. Der 42-Jährige fordert als Entschädigung für eine erlittene Rufschädigung als Sänger und Familienvater eine Million Euro Schmerzensgeld. In erster Instanz hatte er damit keinen Erfolg. Das Berliner Landgericht wies diese bisher höchste Schmerzensgeldforderung in der deutschen Medienwelt im vergangenen Februar ab (Fan-Lexikon berichtete). Dagegen ging wiederum Thomas Anders in Berufung.
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