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Lady Gaga: Kein Recht auf Privatsphäre
24.09.2012 - 10:00 Uhr
Jennifer O'Neill ist im Gerichtsstreit mit Lady Gaga (26) der Meinung, dass diese kein Recht dazu habe, Fotos für sich zu behalten, da sie eh alles in der Öffentlichkeit preisgeben würde.
Die ehemalige persönliche Assistentin hatte die Popsängerin ('Judas') Ende letzten Jahres auf umgerechnet rund 290.000 Euro verklagt, die sie ihr angeblich wegen unbezahlter Überstunden schuldet. Die Überstunden kamen zustande, da O'Neill Gaga in 13 Monaten angeblich rund um die Uhr zur Verfügung stand.
Als Beweis für ihren 24-Stunden-Einsatz möchte die Ex-Helferin nun, dass der Superstar, der mit bürgerlichem Namen Stefani Germanotta heißt, bisher unveröffentlichte Fotos von Top-Fotograf Terry Richardson herausrückt, die zeigen, dass die Assistentin ständig hinter ihrer Chefin stand. Die Pop-Diva weigert sich jedoch, die Bilder zu veröffentlichen, da sie "privat und persönlich" seien. Lady Gagas Wunsch nach Privatsphäre bezeichnete O'Neill als "lächerlich" - schließlich würde die exzentrische Musikerin mit ihrem Körper ständig vor der Kamera provozieren.
"[Lady Gaga entblößt] sich gegenüber der Welt jeden Tag auf bizarre und intime Weise", heißt es in den von der britischen Tageszeitung 'The Sun' zitierten Gerichtspapieren, die O'Neill bei dem zuständigen New Yorker Gericht eingereicht hat. "Ich war die ganze Zeit an der Seite von Frau Germanotta, oft mit Kaffee und/oder Wasser in der Hand, vom Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang. Ich klebte so sehr an Frau Germanotta, dass ich sogar einmal aufgefordert wurde, zurückzutreten, damit ich bei einem Fotoshooting nicht ins Bild kam", führte die Klägerin aus.
Lady Gaga machte eine sechsstündige Aussage gegenüber den Anwälten ihrer ehemaligen Assistentin - Ende des Jahres soll der Fall dann vor Gericht landen.
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